Satzung VWE (18.08.1999 i.d.F.4.4.2008) Die Satzung des Verbandes der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaften in Nordrhein-Westfalen e. V. wurde auf der Gründungsversammlung am 18.8.1999 in Recklinghausen beschlossen. Am 4.4.2008 wurde eine Änderung zu § 3 beschlossen, wonach nicht nur Gesellschaften Mitglied werden können.
Sie regelt folgende Bereiche: § 1 Zweck des Verbandes
• § 2 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Verbandes
• § 3 Mitgliedschaft
• § 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder, Mitgliederbeiträge und Spenden
• § 5 Organe
• § 6 Mitgliederversammlung
• § 7 Vorstand
• § 8 Auflösung
Der Wortlaut steht im Mitgliederbereich als Dokument zur Verfügung. Bei berechtigtem Interesse kann ein Exemplar angefordert werden.
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